| Baurecht |
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Im Baurecht unterscheidet man das sogenannte öffentliche Baurecht und das private Baurecht. Zum sogenannten privaten Baurecht gehören alle Angelegenheiten zwischen dem Bauherren und dem Unternehmer, sowie zwischen Unternehmern/Handwerksbetrieben untereinander. Häufig handelt es sich hierbei um Angelegenheiten, in denen ein Handwerksbetrieb als Subunternehmer tätig ist. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des privaten Baurechts, gleichgültig ob Sie Auftraggeber oder Auftragnehmer sind und ob es sich um einen BGB Werkvertrag handelt oder die VOB anzuwenden ist. Häufig besteht für einen Auftragnehmer kaum die Möglichkeit, auf einen ihm vorliegenden Vertrag Einfluss zu nehmen und Vertragsbedingungen zu ändern. Der Auftragnehmer hat meistens nur die Wahl, den Vertrag zu den vorgegebenen Bedingungen anzunehmen oder nicht. Wir erläutern Ihnen die vorgegebenen Vertragsklauseln und deren Rechtsfolgen, damit Sie abschätzen können, ob und ggf. welches Risiko für Sie bei einer Auftragsannahme oder Auftragsvergabe besteht.
Die häufigsten Auseinandersetzungen im Baurecht betreffen die Fragen
Bauprozesse sind meistens langwierige, komplizierte und kostenintensive Auseinandersetzungen, die häufig mit einer vergleichsweisen Regelung enden. Aus diesem Grunde sollten die Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung ausgeschöpft werden, bevor prozessiert wird. |


