| Gewerblicher Rechtsschutz |
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Unter dem Oberbegriff des Gewerblichen Rechtsschutzes werden alle sogenannten Immaterialgüterrechte eingeordnet. Hierzu zählen insbesondere das Markenrecht, das Wettbewerbsrecht, das Geschmacksmusterrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Patentrecht und im weiteren Sinne auch das Urheberrecht. Diese Rechtsgebiete haben eines gemeinsam: Sie gewähren dem Rechtsinhaber ein Unterlassungsrecht gegenüber anderen, so dass die Unterlassung einer Handlung gefordert werden kann. Im Patent-, Marken-, Gebrauchs-, Urheber- und Geschmacksmusterrecht gilt dieses Unterlassungsrecht gegenüber jedem Anderen, entfaltet somit eine sogenannte dingliche Wirkung. Wir beraten Unternehmen und Gewerbetreibende in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Rechtsgebiete des gewerblichen Rechtsschutzes und die von uns angebotenen Leistungen:
Ansprechpartner für den gewerblichen Rechtsschutz ist Herr Rechtsanwalt Günther Koy.
Herr Rechtsanwalt Günther Koy kann umfangreiche außergerichtliche und gerichtliche Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz nachweisen, wie Sie der folgenden Gegnerliste entnehmen können.
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