| Steuern & Steuerstrafverfahren |
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Steuern
Das deutsche Steuerrecht ist komplex. Gleichwohl führt an der sorgfältigen Erfüllung der laufenden steuerlichen Pflichten kein Weg vorbei. Dies betrifft zunächst die Finanz- und Lohnbuchhaltung als Grundlage für Umsatzsteuervor- und Lohnsteueranmeldungen und setzt sich fort in den Verpflichtungen, den steuerlichen Unternehmensgewinn bzw. die Überschüsse aus anderen Einkunftsarten (z.B. Vermietung und Verpachtung) zu ermitteln sowie entsprechende Steuererklärung bei den zuständigen Finanzbehörden einzureichen. Für den Fall, dass Sie sich mit einem steuerstrafrechtlichen Verfahren konfrontiert sehen, übernehmen wir gern die Vertretung Ihrer Interessen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Besondere Relevanz hat regelmäßig die Frage nach der Erstattung einer so genannten Selbstanzeige. Eine Selbstanzeige verhindert strafrechtliche Folgen in vollem Umfang. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die bislang nicht ordnungsgemäßen Angaben berichtigt, bzw. bislang zurückgehaltene Angaben vollständig nachgeholt werden. Qualifizierte Beratung ist in diesen Fällen unumgänglich.
Ansprechpartner für das Steuer- und Steuerstrafrecht ist Herr Rechtsanwalt Ralph Butenberg . |


