| Zwangsvollstreckung |
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Häufig kommt es vor, dass Schuldner trotz Titulierung einer Forderung diese nicht „freiwillig“ ausgleichen. Sodann müssen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Schließlich besteht die Möglichkeit, einem Gerichtsvollzieher den Auftrag zur Sachpfändung zu erteilen. Diese Art der Zwangsvollstreckung dient allerdings weniger der Beitreibung der Forderung, da der Schuldner nur selten Eigentümer eines verwertbaren Gegenstandes ist. Vielmehr dient die Sachpfändung der Vorbereitung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Der Gerichtsvollzieher stellt die sogenannte Unpfändbarkeitsbescheinigung aus, die zwingend Voraussetzung für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ist. Ansprechpartner für Zwangsvollstreckung sind alle Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Mielke Koy Butenberg. |


